Publisher's Synopsis
Die Amtshilfe ist als ein der Erreichung des Staatszweckes verpflichtetes Rechtsinstitut zu begreifen. Untersucht wird zunaechst der Grund einer behoerdlichen Unterstuetzungspflicht: Ist im Hinblick auf eine Gesetzgebung, die den Schutz vielerlei Daten des Buergers nahezu auf eine Stufe stellt mit der Erreichung des Staatszweckes, ueberhaupt noch Platz, auf Topoi wie Funktionsfaehigkeit und Einheitlichkeit der Staatsgewalt zu verweisen? Unter verfahrensrechtlichen Aspekten werden schliesslich das Spannungsverhaeltnis zwischen Amtshilfe und Geheimhaltung sowie die kostenrechtliche Seite der Behoerdenunterstuetzung behandelt.