Publisher's Synopsis
Der Umweltschutzgedanke kann den Inhalt privatrechtlicher Vertraege positiv beeinflussen. Zur Durchsetzung entsprechender schuldrechtlicher Vertraege sind aber zusaetzliche Schutzvereinbarungen empfehlenswert. Im Rahmen dinglicher Vertraege bestehen solche Durchsetzungsschwierigkeiten nicht. Sie sind zur vertraglichen Fixierung von Umweltinteressen besonders empfehlenswert. Gesichtspunkte des Umweltschutzes koennen auch als Schranke umweltschaedlicher Vertraege in Betracht kommen, etwa in Gestalt gesetzlicher Verbote oder Generalklauseln. Dadurch werden oeffentlich-rechtliche Umweltschutzvorschriften und gesellschaftliche Wertungen in den Bereich des Vertragsrechts uebernommen. Ebenfalls zu beruecksichtigen sind hierbei jedoch die gesetzgeberischen Wertungen und das Schutzbeduerfnis der Parteien.