Publisher's Synopsis
Jeder spricht uber Terrorismus, die Angst vor Terror und notwendige Sicherheitsmaanahmen gegen terroristische Anschlage. Inwieweit aber ubersteigt die stetige Erweiterung der Sicherheitsmaanahmen das tatsachliche Maa an Bedrohung? Zur Erhaltung der Verfassungsmaaigkeit erhohen sich gleichzeitig mit der Befugniserweiterung stetig die Anforderungen an rechtmaaig durchzufuhrende Maanahmen, welche dadurch an ihrer Anwendbarkeit scheitern. Die Arbeit versucht sich an allgemeinen Kriterien einer Terrorismus-Definition und fragt, inwieweit mittels der besonderen Form der Telefonuberwachung tatsachlich der Bedrohung durch Terroranschlage begegnet und Terrorstraftaten verfolgt werden konnen. Spatestens seit den Anschlagen vom 11. September 2001 gelten die Vereinigten Staaten von Amerika und Deutschland als namhafte Beispielstaaten der Terrorbekampfung und -verfolgung. Im Rahmen dieser rechtsvergleichenden Studie eignen sie sich auch deshalb besonders, weil sie Beispiele fur die den Grundsystemen entwachsenen Civil und Common Law Traditions darstellen. Muss man sich zunachst bestehenden Rechts vergewissern, wird man bei der Antwort auf die Frage effektiver, verfassungsgemaaer und zugleich anwendbarer Ermittlungen zu Terrorakten nicht umhin kommen, verfassungsrechtliche Werte und ihre Bedeutung neu zu uberdenken.