Publisher's Synopsis
Das geltende Voelkervertragsrecht kennt lateinische Auslegungsregeln, deren Bedeutung fuer die Rechtspraxis jedoch abzunehmen scheint. Der Ursprung dieser - gelegentlich pauschal als roemisch bezeichneten - Regeln ist kaum systematisch untersucht worden. Die Arbeit sucht diese Luecke zu schliessen, unter Beschraenkung auf solche Regeln der Vertragsauslegung, die an die Parteirolle als Schuldner oder Glaeubiger bestimmter Pflichten anknuepfen. In einer methodologischen Einleitung wird begruendet, dass eine Rezeption roemischrechtlicher Regeln in das moderne Voelkerrecht prinzipiell in Betracht kommt, da die Struktur des Voelkerrechts derjenigen des Privatrechts, auch des roemischen Privatrechts, verwandt ist. Der voelkerrechtliche Ausgangsbefund wird sodann literarisch belegt und anhand neuerer Entscheidungen des Internationalen Gerichtshofs ueberprueft. Die denkbaren roemischen Quellen werden zunaechst im antiken Voelkerrecht gesucht, das jedoch insgesamt kaum Auslegungserwaegungen erkennen laesst, was im wesentlichen auf der politischen Dominanz Roms beruht. Das roemische Privatrecht betreibt zwar Glaeubiger- oder Schuldnerschutz, nicht aber in der hier diskutierten Typisierung. Zusammenfassend ist daher festzuhalten, dass eine sachliche Kontinuitaet fixer Auslegungsregeln nicht nachweisbar ist. Roemisches Rechtsdenken bleibt fuer das Voelkerrecht jedoch aufgrund der genannten Strukturaehnlichkeiten bedeutsam.