Publisher's Synopsis
Mit dem "Gesetz uber den Rechtsschutz bei uberlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren" ist ein Entschadigungsanspruch geschaffen, der in allen Gerichtsbarkeiten und auch bei den Staatsanwaltschaften gilt. Er ist verschuldensunabhangig, so dass es auf eine Uberlastung des Gerichts nicht ankommt. Es gehort damit zur juristischen Sorgfaltspflicht, die Dauer von Verfahren verstarkt im Blick zu behalten. Die Anwaltschaft hat darauf zu achten, dass Anspruche rechtzeitig und formal korrekt mit Hilfe der "Ruge der uberlangen Verfahrensdauer" erhoben werden. Land und Bund als jeweilige Klagegegner sehen sich zunehmend diesen Anspruchen ausgesetzt. Die Richterschaft muss sich auf die neuen Anforderungen, auch in formaler Hinsicht, einstellen. Der neue Handkommentar