Publisher's Synopsis
Das kommunale Instrumentarium zur Baulandbereitstellung findet seine Grenze im verfassungsrechtlich garantierten Eigentumsschutz. Dieses Spannungsfeld zwischen Planungshoheit und Grundeigentum gewinnt besondere Relevanz beim im Jahr 1990 (wieder-)eingefuehrten Instrumentarium der staedtebaulichen Entwicklungsmassnahmen. Die verfassungsrechtliche Problematik wird besonders an folgenden Fragen deutlich: Stehen die bei der Durchfuehrung von Entwicklungsmassnahmen entstehenden Bodenwertsteigerungen der Gemeinde oder den Grundeigentuemern zu? Kann die Gemeinde Grundstuecke zur Verfolgung fiskalischer Interessen oder zur sozialen Umverteilung enteignen?