Publisher's Synopsis
Als die Wissenschaftsgeschichte der modernen Philologie beginnt, gibt es an deutschen Universitaten noch keine etablierten Nationalphilologien wie die Germanistik und die Romanistik, sehr wohl aber ein wachsendes akademisches Interesse an literarischen Texten und an Rechtsquellen. Die Erforschung romisch-lateinischer und deutschsprachiger Rechtsquellen in ihren historischen Kontexten fuhrt im 18. Jahrhundert zur Teilung des Fachs Jurisprudenz: Es spaltet sich in Romanistik und Germanistik. Rund ein Jahrhundert spater differenzieren sich die gleichnamigen philologischen Facher aus.Dass in Literatur- und Rechtswissenschaft die Facher Germanistik und Romanistik entstehen, ist Folge einer bislang kaum beachteten interdisziplinaren Beziehung. Der Band zeigt exemplarisch die intensive Forschung zum Zusammenhang von Literatur, Sprache und Recht an den Universitaten und Akademien des 18. und 19. Jahrhunderts. Er beleuchtet die vergessene Vorgeschichte der gegenwartigen Law-and-Literature-Bewegung und bietet einen neuen Beitrag zur Fachgeschichte von Germanistik, Romanistik und Jurisprudenz.