Publisher's Synopsis
Die Parteien sind Vereinigungen von Burgern, die an der politischen Willensbildung des Volkes teilhaben. Ihre innere Ordnung mua demokratischen Grundsatzen entsprechen. Ihrer Staatlichkeit zuwider praktizieren die Parteien die Grundrechte nicht als verbindliche Maximen. Parteimitgliedern droht der Parteiausschlua, wenn ihr Gebrauch der burgerlichen Freiheiten, zumal ihre Meinungs-auaerungen, gegen die Grundsatze oder Ordnung der Partei verstoat und der Partei schweren Schaden zufugt. Die Geschlossenheit ist das wichtigste Gut der parteilichen Parteien, nicht die bestmoglichen Erkenntnisse von Sein und Sollen. Parteifuhrer wollen Macht, Parteimitglieder wollen Mandate und Posten. Burger, die um des Gemeinwohls willen auf Wahrheit und Richtigkeit bedacht sind, konnen in den oligarchischen Parteien nur schwer Wirkung entfalten. Der Rechtsschutz in den Parteien leidet Not. Die staatlichen Gerichte lassen den Schiedsgerichten der Parteien einen ubermaaigen Spielraum fur Parteiausschlusse.