Publisher's Synopsis
Die Arbeit befasst sich mit der hochgradig praxisrelevanten Frage im internationalen Rechtsverkehr, wann der Nachweis einer nicht im schriftlichen Vertrag enthaltenen muendlichen Nebenabrede vor Gericht zulaessig ist. Im anglo-amerikanischen Recht verbietet die parol evidence rule grundsaetzlich den Nachweis derartiger Nebenabreden und kann damit einschneidende, dem kontinentaleuropaeischen Juristen meist unbekannte Folgen haben. In der anglo-amerikanischen Vertragspraxis werden haeufig sogenannte merger clauses oder entire agreement clauses (Vollstaendigkeitsklauseln) verwendet, um die Vollstaendigkeit und Endgueltigkeit einer schriftlichen Vereinbarung bereits im Vorfeld gerichtlicher Auseinandersetzungen klarzustellen. Nach einer ausfuehrlichen rechtsvergleichenden Untersuchung der englischen, US-amerikanischen und deutschen Rechtslage zur Behandlung von Nebenabreden und Vollstaendigkeitsklauseln folgt eine eingehende Auseinandersetzung mit der Frage, ob die parol evidence rule mit dem Wiener UN-Kaufrechtsuebereinkommen (CISG), den UNIDROIT Principles und den European Principles vereinbar ist und welche Bedeutung merger clauses im internationalen Einheitsrecht zugemessen werden sollte.