Publisher's Synopsis
Der staatsrechtliche Diskurs linker Juristen liegt zur allgemeinen Staatsrechtsdebatte der Weimarer Republik eigentuemlich quer. Er geht weder umstandslos in die ueblichen Unterscheidungen von Demokraten und Antidemokraten, Rechtspositivisten und Antipositivisten auf, noch laesst er sich klar davon abgrenzen. Die Positionen linker Juristen moegen sich inhaltlich mit denen der bekannten Kommentatoren der Weimarer Reichsverfassung, Gerhard Anschuetz und Richard Thoma, oder Gustav Radbruchs, des zeitweiligen sozialdemokratischen Justizministers oder auch Hans Kelsens, Begruender der reinen Rechtslehre und Gruender der demokratischen Verfassung Oesterreichs decken, ohne jedoch deren rechtspositivistische Praemissen vollstaendig zu teilen. Sie koennen aber auch mit deren theoretischen und oft genug politischen Gegnern, mit den Positionen eines Carl Schmitt oder Rudolf Smend analytisch und methodisch konform gehen, und dennoch kontraere politische Folgerungen ziehen. In dem Versuch, die Umrisse und Inhalte eines linken staatsrechtlichen Diskurses zu bestimmen, liegt daher theoretische und politische Brisanz.