Publisher's Synopsis
Ziel dieser Arbeit ist es, die unterschiedliche Behandlung von Marken in den Bereichen Fusionskontrolle und Kartellverletzungsverfahren zu analysieren. Die Analyse der sozialen Funktion der Marke hat gezeigt, dass es sich um ein Eigentum handelt, das im und durch den Wettbewerb wirksam wird. Insofern unterliegt sie zweifelsfrei den Grundsätzen des Kartellrechts. Die Begrenzung von Markenrechten im Rahmen der Fusionskontrolle einerseits und kartellrechtlicher Verletzungsverfahren andererseits durch diese Grundsätze ist jedoch unterschiedlich. Im Bereich der Fusionskontrolle orientiert sich die Kartellbehörde an einer Variante des Vorsorgeprinzips, das sie ermächtigt, Entscheidungen zu treffen und Markenrechte auch unter Unsicherheit einzuschränken.