Publisher's Synopsis
Kants Rechts- und Staatslehre wurde in der Forschung lange Zeit ignoriert und nur von wenigen Interpreten naher untersucht. Der Philosoph Julius Ebbinghaus war einer von ihnen: Er verstand sich selbst als Ausleger und Bewahrer der Philosophie Kants und legte den Schwerpunkt seines Forschens und seiner akademischen Lehre auf die Freilegung, Analyse und Rekonstruktion des unverfalschten Kantischen Philosophierens. Den vielleicht wichtigsten Beitrag zum Verstandnis und zur Wurdigung von Kants Philosophie hat Ebbinghaus auf dem Gebiet der Rechtsphilosophie geleistet - vom Volkerrecht und dem ubrigen offentlichen Recht bis hin zur Geschichte der Rechtsidee und dem Naturrecht.
Nach den Entstellungen, Vereinseitigungen und Missverstandnissen der Kantischen Philosophie durch den deutschen Idealismus, den Neukantianismus, die Phanomenologie, die Existenzphilosophie und den Neopositivismus verstand sich Ebbinghaus zu Recht als Erneuerer derselben. Die Autoren dieses Bandes verdeutlichen mit ihren Beitragen seinen Verdienst, um ein angemessenes Verstandnis von Kants Rechts- und Staatslehre.