Publisher's Synopsis
Das erste originare Kommentarwerk zum JMStV erlautert alle Auswirkungen und Fragestellungen beim Jugendschutz in elektronischen Medien unter besonderer Berucksichtigung der Schnittstellen mit dem Jugendschutzgesetz und dem Strafgesetzbuch. Der zentrale Fokus der Erlauterung liegt dabei auf den Bestimmungen uber unzulassige und entwicklungsbeeintrachtigende Angebote sowie auf den Werberegelungen: Berichterstattung in den Medien: Wann verstossen Darstellungen von leidenden, sterbenden oder toten Menschen gegen die Menschenwurde? Welche Anforderungen gelten fur den Pornografiebegriff? Welche Posen-Abbildungen Minderjahriger sind bereits strafrechtlich erfasst? Gelten die Werberegelungen auch fur Produktplatzierungen? Erstreckt sich der Anwendungsbereich des Werbeverbots nach dem JMStV auch auf indizierte Tragermedien wie DVD und Blu-ray? Und was gilt bei erfolgloser oder aufgehobener Indizierung? Welche Anforderungen gelten fur die Trailer-Werbung? Wie konnen Jugendschutzprogramme technisch umgesetzt werden? In Anbetracht der "freiwilligen" Alterskennzeichnung: Welche fehlerhaften Auszeichnungen stellen bussgeldbewehrte Ordnungswidrigkeiten dar? Wann ist die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in Spielfilmen und Computerspielen zulassig? Welche Regelungen gelten fur Let's Play-Videos zu indizierten Computerspielen? Der Kommentar zur rechten Zeit: Topaktuell ist der NK-JMStV ein Muss fur Anwender und Entscheider in den Landesmedienanstalten, den Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle, den Jugendbehorden und Jugendministerien, den Strafverfolgungsbehorden und fur Rechtsanwalte, Justiziare und Jugendschutzbeauftragte in der Beratung von Telemedienanbietern, Plattformbetreibern und Rundfunkveranstaltern sowie fur Richter und Wissenschaftler. Von fuhrenden Medienexperten kommentiert: Prof. Roland Bornemann, Bayerische Landeszentrale fur neue Medien, Munchen (Hrsg.); Prof. Dr. Murad Erdemir, Hessische Landesanstalt fur privaten Rundfunk und neue Medien, Kassel (Hrsg.); Birgit Braml, Bayerische Landeszentrale fur neue Medien, Munchen; Prof. Dr. Jorg Gundel, Universitat Bayreuth; Sebastian Gutknecht, Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz Landesstelle NRW e.V., Koln; Prof. Dr. Christian-Henner Hentsch, Kolner Forschungsstelle fur Medienrecht; Dr. Kristina Hopf, Bayerische Landeszentrale fur neue Medien, Munchen; Prof. Dr. Tobias O. Keber, Hochschule der Medien Stuttgart; Prof. Dr. Wolfgang Mitsch, Universitat Potsdam; Sara Ohr, Kolner Forschungsstelle fur Medienrecht; Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Kolner Forschungsstelle fur Medienrecht.