Publisher's Synopsis
In den Jahren 2013 und 2018 hat das deutsche Personenstandsrecht fur intergeschlechtliche Personen, die aufgrund einer Variante der Geschlechtsentwicklung weder dem mannlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuzuordnen sind, die Moglichkeit geschaffen, in einem Personenstandseintrag statt des mannlichen oder weiblichen Geschlechts den Eintrag zum Geschlecht unbestimmt zu lassen oder den Eintrag "divers" aufzunehmen. Die vorliegende Studie soll die Konsequenzen dieser gesetzgeberischen Entscheidung fur das Arbeitsrecht und das Recht des offentlichen Dienstes untersuchen. In beiden Rechtsgebieten spielt das Geschlecht des Menschen - vor allem auf Beschaftigtenseite - eine zentrale Rolle. Beide Rechtsgebiete folgen indessen weitgehend einem binaren Geschlechtsmodell, das nur das mannliche oder weibliche Geschlecht kennt. Wir wollen ausloten, welche geschlechtsbezogenen Normen nach den anerkannten Methoden der Rechtsanwendung auf Personen mit unbestimmtem oder diversem Geschlechtseintrag anwendbar sind und bei welchen Normen die Gesetzgebung Klarstellungen oder rechtspolitische Entscheidungen treffen muss. Berucksichtigen mussen wir nicht nur das deutsche Verfassungsrecht, das treibende Kraft bei der rechtlichen Anerkennung von Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung ist, sondern auch das Recht der Europaischen Union. Das Unionsrecht spielt fur den Schutz vor geschlechtsbezogener Diskriminierung am Arbeitsplatz eine pragende Rolle. Demgegenuber klammern wir in unserer Studie die allgemeine Frage nach sprachlichen Anpassungen der einschlagigen Vorschriften aus; diese Frage reicht uber das Arbeits- und offentliche Dienstrecht hinaus und stellt sich im Ubrigen auch bereits im binaren Geschlechtsmodell. Soweit das Gesetz Personen geschlechtsbezogen bezeichnet, verwenden wir aus Grunden der rechtlichen Prazision die gesetzliche Terminologie.