Publisher's Synopsis
Wer traegt das Schadensrisiko aus dem Funktionieren von polizeilich ueberwachten Wirtschaftszweigen wie dem Bank- und Versicherungswesen? Der Staat oder der einzelne Unternehmenskunde? Diese Frage, die vor allem bei Konkursen aktuell wird, wurde nach deutschem Recht im wesentlichen anhand der Schutznormlehre beantwortet, die eine Unterscheidung zwischen oeffentlichen und privaten Interessen bzw. zwischen den verschiedenen Schichten der Aufsicht verlangt. Nach franzoesischem Recht spielt der Begriff des schweren Amtsfehlers eine aehnliche abgrenzende Rolle. Der funktionale Rechtsvergleich zeigt, dass die Staatshaftung aus der Wirtschaftsaufsicht zugunsten der unternehmerischen Freiheit und des Staatsfinanzenschutzes in der Privatwirtschaft grundsaetzlich abgelehnt wird. Dazu waeren die verfassungsrechtlich kritisierten und jedenfalls unbilligen gesetzlichen Haftungsausschluesse nach deutschem und griechischem Recht eher ueberfluessig. Deshalb erscheint ihre restriktive Auslegung geboten. Einen voelligen Schutz Dritter gegen alle Missstaende kann jedoch die Staatsaufsicht schon aus institutionellen Gruenden nicht garantieren, was das Beduerfnis nach wirksamen privaten Sicherungseinrichtungen belegt.