Publisher's Synopsis
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Padagogik - Schulwesen, Bildungs- u. Schulpolitik, Note: 2,0, Bergische Universitat Wuppertal, Veranstaltung: Orgnisation, Recht und Planung im Bildungswesen, 10 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die diversen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sind zur Planung durch das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) verpflichtet. Diese Planung soll sich dabei neben dem nominellen Bedarf vor allem an den Wunschen und Bedurfnissen der Kinder und Jugendlichen orientieren. Die Modalitaten dieser Bedarfsermittlung und der Ermittlung der Wunsche und Bedurfnisse der Jugendlichen liegen jedoch in den Handen der Gemeinden. Aus diesem Grunde haben sich ganz unterschiedliche Modelle der Betroffenenbeteiligung an den Planungsprozessen entwickelt. Den Gemeinden sind dabei verschiedene Moglichkeiten des Einbezugs von Jugendlichen in das planerische Handeln an die Hand gegeben. Diese rangieren zwischen vollkommener nicht-Einbeziehung bis hin zur vollen Partizipation der Jugendlichen in jeder Phase der Planung. Aber auch diese Miteinbeziehung der Betroffenen garantiert noch lange nicht, dass sich auch entsprechend gelungene Umsetzungen von Planungen, die sich an den Bedurfnissen von Kindern- und Jugendlichen orientieren, einstellen. So werden nicht selten durch Anhorungen und andere Partizipationsverfahren zwar Daten gesammelt, diese jedoch falsch ausgewertet oder aber bewusst missachtet. Auch die Formen der Bedarfsermittlung bergen Probleme in der Gestaltung von Befragungen sowie deren Auswertungen, so dass selbst gut gemeinte Versuche von Gemeinden nicht dazu fuhren, dass entsprechend adaquate Angebote fur Kinder und Jugendliche auf Basis von Bedarfsermittlungen geschaffen werden konnen. Im Rahmen dieser Arbeit mochte ich die grundlegenden Anforderungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes an die Planungstatigkeit kurz vorstellen und im Folgenden untersuchen wie gut Betroffenenbeteiligungsverfahren u