Publisher's Synopsis
Die Bedeutung und die Funktionsweise der foderalen Mitbestimmung hat in der Forschung zum politischen System des Deutschen Kaiserreichs bislang nur wenig Beachtung gefunden. Wahrend der Bundesrat als ein Reichsorgan betrachtet wurde, in dem die preussische Hegemonialmacht quasi im Alleingang die Politik bestimmen konnte, trat die Rolle der ubrigen Lander in der politischen Entscheidungsfindung zunehmend in den Hintergrund. Auf der Grundlage verschiedener quellengestutzt aufgearbeiteter Gesetzgebungsprozesse aus dem Feld der Reichsfinanzpolitik zeigt Philipp Hofer auf, dass die Moglichkeiten der Einzelstaaten zur Beeinflussung der Reichsgesetzgebung deutlich uber die des Bundesrates hinausgingen. Anhand der Verhandlungen zu den Reichsfinanzreformen von 1878/79, 1903 und 1906 sowie zum Reformversuch von 1893 wird dargestellt, zu welchem Zeitpunkt, in welchem Rahmen und bezuglich welcher Inhalte die Einzelstaaten Einfluss auf die Reichspolitik nehmen konnten.