Publisher's Synopsis
Art. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1103/97 des Rates vom 17. Juni 1997 schreibt fuer die Einfuehrung des Euro die Vertragskontinuitaet fest. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass es sich bei der Vorschrift um Europaeisches Privatrecht handelt. Ihre Anwendbarkeit nach den Regeln des Internationalen Privatrechts unterliegt dem Schuldstatut. Hinsichtlich des Grundsatzes der Vertragskontinuitaet bei Waehrungsaenderungen handelt es sich um eine Narrative Norm. Daneben schliesst die Vorschrift die Durchbrechung des Grundsatzes aus, insoweit hat sie rechtsetzende Wirkung. Hierauf aufbauend stellt die Arbeit nacheheliche Unterhaltsvertraege nach deutschem, franzoesischem und schweizerischem Recht vergleichend dar. Die Untersuchung verschiedener Fallbeispiele hat zum Ergebnis, dass die Einfuehrung des Euro bestehende nacheheliche Unterhaltsvertraege in den drei Rechtsordnungen unberuehrt laesst. Aussenwertverluste dagegen koennen zu Anpassungen fuehren.