Publisher's Synopsis
Das sterreichische und deutsche Verwaltungsrecht haben im 19. und 20. Jahrhundert stets befruchtend aufeinander eingewirkt, insbesondere war das sterreichische Allgemeine Verfahrensgesetz von 1925 Vorbild fr das deutsche Verwaltungsverfahrensgesetz von 1976. In beiden Staaten mssen das Verwaltungsverfahren und die Verwaltungsgerichtsbarkeit auf Entwicklungen des materiellen Verwaltungsrechts, die durch den technisch-wissenschaftlichen Proze hervorgerufen werden, zeitlich und sachlich angemessen reagieren. Zu den neuen Problemfeldern gehren: die Handlungsformen der Verwaltung und der darauf bezogene Rechtsschutz - insbesondere die gerichtliche Kontrolle ffentlich-rechtlicher Vertrge; das gestufte Genehmigungsverfahren bei technischen Groprojekten; die sich wandelnde Kontrolle von Ermessensentscheidungen und unbestimmten Rechtsbegriffen; die berprfung von Plnen; insbesondere: technische Standards, Prognoseentscheidungen. Die Europische Menschenrechtskonvention (EMRK) stellt - durch eine vernderte Auslegung des Begriffs der civil rights in Art. 6 - die nationalen Verwaltungsverfahren und -gerichtsbarkeiten vor bislang noch ungelste Anforderungen. Diese Probleme werden von zwlf Fachkennern beider Staaten untersucht. Die unterschiedlichen Antworten und die Gemeinsamkeiten werden in den Gegenberstellungen deutlich. Die Selbstkontrolle der Verwaltung gewinnt strker an Gewicht. Die Europische Gemeinschaft macht auf lange Sicht eine Harmonisierung von Grundstrukturen der nationalen Verwaltungsverfahren erforderlich. Die Studie zeigt, welche neuartigen Kontrollprobleme dabei zu bewltigen sind.