Publisher's Synopsis
Die in zwei Banden vorliegende Encyklopadie aus dem Jahr 1904 verfolgt den Zweck, einerseits den Stand der gegenwartigen deutschen Rechtswissenschaft aufzuzeigen, andererseits den Fortschritt anzubahnen und neue Keime in die Entwicklung der Jurisprudenz zu legen. Die Rechtsforschung ist in den letzten dreiaig Jahren in vielem eine andere geworden. Das burgerliche Recht, die historischen Studien des romischen, deutschen und kirchlichen Rechtes haben ganz andere Wege eingeschlagen, Philosophie und Rechtsvergleichung haben ein neues Angesicht gewonnen, das Strafrecht ist in ein neues Stadium der Forschung eingetreten, die Prozeawissenschaft ward geschichtlich und konstruktiv neu gebaut, das internationale Privatrecht neu belebt, das Handelsrecht wesentlich erweitert, vor allem ist aber auf allen Gebieten des offentlichen Rechts ein erfreulicher Aufschwung zu verzeichnen. Die fruhere einseitige Methode des Rechtsstudiums wurde uberwunden, indem auch das offentliche Recht eine wesentlich konstruktive Bearbeitung erfuhr und so dem burgerlichen Rechte ebenburtig geworden ist. Moge die Encyklopadie eine Zeugin der Errungenschaften sein, welche die deutsche Rechtswissenschaft heute auf allen diesen Gebieten zu verzeichnen hat; moge sie zum eifrigen Weiterstudium anregen! (aus dem Vorwort)