Publisher's Synopsis
Aufgrund einer staendig steigenden Anzahl von Drogenabhaengigen stellte sich fuer den Gesetzgeber seit Ende der sechziger Jahre die Frage der Rehabilitation drogenabhaengiger Straftaeter immer draengender. Der Verfasser analysiert in dieser Studie die Gesetzgebungsverfahren der hierzu geschaffenen §§ 93a JGG und 35 ff. BtMG (angewandte Gesetzgebungslehre). Er kommt zum Ergebnis, dass auch durch die Normierung dieser Vorschriften die Resozialisierung suchtstoffabhaengiger Straftaeter bis heute nur in begrenztem Umfange moeglich ist und dies sowohl dem Bundesgesetzgeber, den einzelnen Bundeslaendern als auch den mit der Anwendung dieser Vorschriften befassten Behoerden anzulasten ist.