Publisher's Synopsis
Im Gegensatz zur Koerperschaft, die das von ihr erwirtschaftete Einkommen selbst versteuert (Trennungsprinzip), werden die von einer Personengesellschaft im Bereich der Einkommensteuer erzielten Einkuenfte nicht ihr, sondern unmittelbar den Gesellschaftern zugewiesen. Fuer die gemeinschaftliche Einkuenfteerzielung finden sich jedoch nur bei den Gewinneinkuenften einkommensteuerliche Vorschriften. Es bedarf daher der Klaerung, ob bei der unternehmerischen und der vermoegensverwaltenden Personengesellschaft die Bestimmung des Zurechnungsadressaten nach den gleichen Regeln vollzogen werden kann oder ob die aus dem Einkuenftedualismus resultierende unterschiedliche einkommensteuerliche Relevanz wirtschaftlicher Markttaetigkeit Auswirkungen auf die Kriterien der Einkuenftezurechnung bei der Personengesellschaft mit Ueberschusseinkuenften besitzt.