Publisher's Synopsis
Diplomarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Leuphana Universitat Luneburg, Veranstaltung: Wirtschaftsrecht, 220 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 wurde am 17. August 2007 im Bundesgesetzblatt verkundet1. Die Unternehmensteuerreform verfolgt dabei zum einen das Ziel das deutsche Steuersubstrat langerfristig zu sichern und zum anderen den Standort Deutschland fur auslandische Unternehmen attraktiver zu machen2. Dieses Ziel soll in erster Linie durch die Absenkung der nominellen Steuerbelastung von 38,65 % auf 29,83 %3 erreicht werden. Dadurch erhofft sich der Gesetzgeber das fiskalische Interesse der Unternehmen daran zu mindern, die in Deutschland erwirtschafteten Ertrage ins Ausland zu verlagern. Da die Unternehmensteuerreform uberwiegend aufkommensneutral sein soll, hat der Gesetzgeber eine Reihe von Gegenfinanzierungsmanahmen eingefuhrt. Dem internationalen Trend zum Abzugsverbot fur Fremdkapitalzinsen folgend4, kann die Einfuhrung der sog. Zinsschranke diesbezuglich als wichtigste Manahme bezeichnet werden. Zweck der Zinsschranke ist es, die Verlagerung von Gewinnen ins Ausland zu erschweren5. Die Vorschriften zur Zinsschranke qualifizieren unter bestimmten, im Gesetz genannten Voraussetzungen einen Teil der Zinsaufwendungen als nichtabzugsfahige Betriebsausgaben und erhohen damit die steuerliche Belastung. Die nichtabzugsfahigen Zinsaufwendungen gehen dabei nicht verloren, sondern konnen in kunftige Wirtschaftsjahre vorgetragen werden. Der Zinsvortrag kann zeitlich unbegrenzt in Anspruch genommen werden und stellt gegebenenfalls eine kunftige Steuerentlastung dar. Sofern der Zinsvortrag in kunftigen Perioden genutzt werden kann, verursacht er eine latente Verschiebung der steuerlichen Entlastung von Gewinnen.