Publisher's Synopsis
In der Untersuchung wird der Frage nachgegangen, inwieweit die Vorschriften des UmwStG fuer die Umwandlung einer Kapital- auf eine Personengesellschaft Anwendung finden und welche ertragsteuerlichen Konsequenzen die Umwandlung nach sich zieht, wenn die Anteilseigner der uebertragenden Gesellschaft beschraenkt steuerpflichtig sind. Eng damit verbunden ist die Frage, welche Bedeutung dem auf einen im Ausland ansaessigen Anteilseigner entfallenden Uebernahmeerfolg - als Ergebnis der die Umwandlung begleitenden Uebernahmeerfolgsermittlung nach § 4 Abs. 4 bis 6 UmwStG - im nationalen Steuer- und bilateralen Abkommensrecht zukommt. In diesem Zusammenhang wird auch die Bedeutung des § 50c EStG im Rahmen der Uebernahmeerfolgsermittlung ausfuehrlich analysiert. Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, dass die heute herrschende Literaturmeinung und die Finanzverwaltung beschraenkt steuerpflichtige Anteilseigner in ungerechtfertigter Weise benachteiligen. Fuer eine Besteuerung eines auf diesen Personenkreis entfallenden Uebernahmegewinns fehlt eine Rechtsgrundlage. Ein Uebernahmeverlust fuehrt auch bei beschraenkt Steuerpflichtigen sehr wohl zu einer Buchwertaufstockung bzw. einem Firmenwert (step-up).