Publisher's Synopsis
Die reichsgerichtliche Irrtumslehre mit ihrer Unterscheidung zwischen tatsaechlichem und ausserstrafrechtlichem Irrtum einerseits, strafrechtlichem Irrtum andererseits gilt in der heutigen Strafrechtslehre und -praxis als ueberwunden. Die Arbeit versucht den Nachweis, dass es sich in Wirklichkeit anders verhaelt und dass sich auch die Irrtumsunterscheidung des Reichsgerichts praezise und sachadaequat rekonstruieren laesst.