Publisher's Synopsis
English summary: Interpretation in conformity with the legal system is the phenomenon of interpreting legal norms using the law which has a higher ranking as a criterion. Against the backdrop of the European harmonization of law, this specific interpretation plays a large role in the legal decisions made by the European Court of Justice and the highest German courts. This applies particularly for the interpretation which conforms to directives and Community law. Interpretation in conformity with the system had a special position during the reorganization of the German legal system according to National Socialist guidelines after 1933 as well as in the light of the German Basic Law after 1949. Nevertheless, up to now there has not been a firm methodological basis for this. Clemens Hopfner studies the complete phenomenon of interpretation in conformity with the system for the first time. In doing so, he creates the theoretical foundation necessary to recognize interpretation in conformity with the system as an independent methodological category and to make it practicable.
German description: Zu den klassischen Auslegungselementen Savignys tritt heutzutage eine ganze Reihe neuartiger Kriterien, die ebenfalls als eAuslegung' bezeichnet werden. Neben der seit langem anerkannten verfassungskonformen Auslegung zahlen dazu vor allem die volkerrechtskonforme, die gemeinschaftsrechtskonforme, die richtlinienkonforme sowie seit neuestem die rahmenbeschlusskonforme Auslegung des nationalen Rechts. Obwohl diese Auslegungsformen in der Rechtsprechung des EuGH und der obersten Bundesgerichte eine zentrale Rolle spielen, sind sie als Gesamtphanomen rechtswissenschaftlich kaum erforscht.
Mit der systemkonformen Auslegung untersucht Clemens Hopfner die Auslegung von Gesetzen am Massstab des hoherrangigen oder umzusetzenden Rechts erstmals aus einem ganzheitlichen, uber die einzelnen Auslegungsarten hinausreichenden Blickwinkel. Er schafft damit das notwendige rechtstheoretische Fundament, um die systemkonforme Auslegung als eigenstandige methodische Kategorie anzuerkennen und praktikabel zu machen. Nach einem Uberblick uber die Bedeutung des Systemgedankens fur die Rechtsanwendung arbeitet der Autor allgemeine Grundsatze der systemkonformen Auslegung heraus und zeigt, dass es sich bei ihr nicht um Auslegung im eigentlichen Sinne, sondern um ein in den Auslegungsvorgang einbezogenes Instrument der Normenkontrolle handelt. Diese Erkenntnis hat Auswirkungen sowohl auf ihr Verhaltnis zu den klassischen Auslegungskriterien als auch besonders auf die Kompetenzverteilung innerhalb der Judikative, die anhand der verschiedenen Formen der systemkonformen Auslegung dargestellt werden.