Publisher's Synopsis
Nach § 371 Abgabenordnung (AO) wird straffrei, wer in Faellen der vorsaetzlichen Steuerhinterziehung unrichtige oder unvollstaendige Angaben bei der Finanzbehoerde berichtigt oder ergaenzt oder unterlassene Angaben nachholt und die verkuerzten Steuern innerhalb der ihm bestimmten Frist entrichtet. Diese Selbstanzeigeregelung stellt eine einzigartige Erscheinung im System des Strafrechts dar. Ueber ihre Rechtfertigung und Existenzberechtigung wird deshalb seit langem gestritten. Die vorliegende Studie untersucht diese Sachfrage am Massstab des Gleichheitsgrundsatzes nach Art. 3 GG. Alle Argumente, die zur Rechtfertigung des § 371 AO vorgebracht worden sind, sind gesammelt, geordnet und auf die Frage hin ueberprueft worden, ob sie eine Privilegierung des Steuerstraftaeters rechtfertigen.