Publisher's Synopsis
Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Politik - Methoden, Forschung, Note: 1,3, Universitat Kassel, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Rechtsstellung der deutschen Burgermeister ist als Landerangelegenheit im Rahmen der einschlagigen Kommunalverfassungen je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Neben den Landern Baden-Wurttemberg, Sachsen und Thuringen gehort auch der Freistaat Bayern zu den vier Bundeslandern, in welchen man die Unterscheidung zwischen haupt- und ehrenamtlichen Burgermeistern kennt und anhand der Einwohnerzahl der jeweiligen Kommune festmacht. So werden bayerische Kommunen unter funf Tausend Einwohner in der Regel von einem ehrenamtlichen Burgermeister geleitet. Vor allem in diesen Gemeinden kommt es in den letzten Jahren zu immer mehr Kritik am System: Ahnlich der Besetzung von Vorstandsposten in Vereinen, Leitungsfunktionen der Feuerwehr- und Rettungsdienste oder anderer ehrenamtlicher Tatigkeiten stehen auch in diesem Feld immer weniger Kandidaten zur Verfugung. Steigende Aufgaben, erhohte Verantwortung und das in den letzten Jahren immer weiter zunehmende Feld von Cyber-Mobbing und Co. auch gegen kommunale Politiker lassen die Stellen im Rahmen ehrenamtlicher Tatigkeiten auf den ersten Blick recht unattraktiv wirken. Kritiker aus der Praxis fordern daher, das System zu andern, oder zumindest anzupassen. Auch nach der letzten bayerischen Kommunalwahl 2014 kamen wieder vermehrt Anmerkungen und Kritik, sowohl von ehren- als auch von hauptamtlichen Burgermeistern in diese Richtung. Im Rahmen der folgenden Arbeit wurden zu dieser Problematik Interviews mit zwei oberfrankischen Burgermeistern, sowie dem Leiter des Referates fur Burgermeisterangelegenheiten in einem bayerischen kommunalen Spitzenverband gefuhrt. Nach einer Vorstellung des angesprochenen bayerischen Systems inklusive Darstellung der Unterscheidung beider Moglichkeiten und einem historischen Ruckblick wird der Frage, ob es sich hierbei um ein uberholtes Modell handelt dur