Publisher's Synopsis
Diese Studie beschaeftigt sich mit der Rechtsprechung des Hanseatischen Oberlandesgerichts von 1879 bis 1900. Ausgangspunkt ist dabei die Gruendung des Oberlandesgerichts in Hamburg; das zeitliche Ende markiert das Inkrafttreten des Buergerlichen Gesetzbuches. Der behandelte Zeitraum umfasst die letzten 20 Jahre der Geltung der Hamburger Statuten von 1603/1605, die nahezu 300 Jahre in Kraft waren. Die Untersuchung beschraenkt sich auf das persoenliche Eherecht. Gegenstand der Arbeit sind 116 Berufungsurteile des Oberlandesgerichts in hamburgischen Familienrechtsstreitigkeiten. Im ersten Teil der Arbeit wird die Stellung und Bedeutung der Familie im 19. Jahrhundert behandelt. Hierbei wird die Veraenderung der Familie von der Produktionsgemeinschaft hin zur privaten Lebensgemeinschaft beschrieben. Die wirtschaftliche Entwicklung in Hamburg ist in einem gesonderten Teil aufgefuehrt. Im Hauptteil der Arbeit sind die Institutionen des hamburgischen Eherechts beschrieben: Verloebnis, Ehehindernisse, Eheschliessung, persoenliche Wirkungen der Ehe, Ehescheidung, Scheidungsfolgen, Trennung von Tisch und Bett, elterliches Erziehungsrecht. Die Darstellung knuepft an die vom Hanseatischen Oberlandesgericht behandelten Rechtsprobleme an.