Publisher's Synopsis
Die Abhandlung beschaeftigt sich mit der Dogmengeschichte der Teilnahme am Verbrechen in der Zeit vom Ende des 18. Jahrhunderts bis zur Entstehung eines Strafgesetzbuchs fuer den Norddeutschen Bund 1870. Das Lehrbuch Feuerbachs von 1801 kennt, der traditionellen gemeinrechtlichen Lehre folgend, nur die beiden Teilnahmeformen des Urhebers (auctor) und des Gehilfen (socius). Die heutige selbstaendige Teilnahmeform der Anstiftung wurde weitgehend als intellektuelle Urheberschaft angesehen. Insbesondere mit dem Aufkommen einer Lehre vom materiellen Tatbestand und der Handlung als selbstaendigem Verbrechenselement musste die Einteilung neu bewertet werden.