Publisher's Synopsis
Grundrechtsrelevante Umweltschadigungen gehen oft von privaten Akteuren aus. Die Grundrechte nur als Abwehrrechte des Burgers gegen den Staat zu verstehen, wurde in diesen Fallen zu kurz greifen. Die Staatszielbestimmung des Art. 20a GG ist mangels subjektiv-rechtlicher Ausgestaltung fur den Rechtsschutz von begrenztem Nutzen. Die Grundrechte in ihrer Wirkung als Schutzpflichten spielen deshalb im Umweltrecht eine herausgehobene Rolle. Die Umweltschutzgehalte des Grundgesetzes werden von Grund auf untersucht: Die Darstellung erstreckt sich auf die historische Entwicklung der Umweltschutzpflichten in der Rechtsprechung des BVerfG, ihre Begrundungsansatze, ihren Schutzbereich, ihre Voraussetzungen und Wirkungen. Fur die Praxis von besonderem Interesse ist die Beschaftigung mit der Durchsetzung vor Fach- und Verfassungsgerichten gegenuber Legislative wie auch Exekutive. Zudem wird die Fortschreibung der grundrechtlichen Umweltschutzpflichten durch den Klimabeschluss des BVerfG gewurdigt und eingeordnet.