Publisher's Synopsis
Manches juristische Verstaendnisproblem duerfte entfallen, wenn man den Begriff des Gesetzes aus seiner Verdinglichung durch Hereinnahme der Wirklichkeit und der Auslegung seitens der Rechtsanwender herausloest und wieder reduziert auf das reine abstrakte Sollen, welches allerdings erst vor - und mit - dem Hintergrund der sich wandelnden Verhaeltnisse zum konkret beachtenswerten Muster der zukuenftigen Rechtsordnung wird. Diese urspruenglich nur als Aufsatz geplante Schrift moechte hierzu mit einer Sicht beitragen, die erst aus den getrennt bestehenden, aber vereint zu sehenden Sollen und Sein die bindende Vorlage im Sinne des Art. 20 Abs. 3 GG macht, und damit ueberdies klarstellen, dass das Volk einerseits ueber die Wahl zum Parlament mittelbar Ursprung des Sollens ist, andererseits u.U. durch sein Wuenschen, Meinen und Wollen als Faktor des Seins an der Gesetzgebung gewissermassen ein zweites Mal mitwirkt.