Publisher's Synopsis
Das UN-Kaufrecht ist am 1.1. 1988 in Kraft getreten. Fuer die Bundesrepublik erlangte es seit dem 1. Januar 1991 Geltung. Die Uebernahme dieses weitgehend auf den beiden Haager Kaufgesetzen, EAG und EKG, aufbauenden international einheitlichen Kaufrechts durch die Bundesrepublik bringt die Frage mit sich, inwieweit zum deutschen Kaufrecht Gemeinsamkeiten und Unterschiede bestehen, auf die sich der deutsche Handelsverkehr einstellen muss. Anhand der Problematik der Erfuellungsverweigerung beschaeftigt sich die vorliegende Arbeit damit, solche Gemeinsamkeiten und Unterschiede in rechtsvergleichender Darstellungsweise herauszugreifen. Dabei werden stets kontinental-europaeische und anglo-amerikanische Elemente aufgegriffen.