Publisher's Synopsis
Die Entscheidung des ECOFIN-Rats ueber das Vorliegen eines uebermaessigen Defizits nach Art. 104 Abs. 6 EGV nimmt eine Schluesselstellung im Defizitueberwachungsverfahren ein, da der Beschluss des Rats Voraussetzung fuer alle weiteren Massnahmen und Sanktionen ist. Welche rechtlichen Grenzen sind dem Rat bei dieser Entscheidung gesetzt? Die Autorin untersucht die Bedeutung der gemeinschaftsrechtlichen Zielbestimmungen fuer die Ratsentscheidung und kommt zu dem Ergebnis, dass die Preisstabilitaet keinen absoluten Vorrang gegenueber den anderen Zielen geniesst. Eine wichtige Ermessensgrenze ist das institutionelle Gleichgewicht zwischen Rat und Kommission. Dieses entsteht aus den Kompetenzrechten der Organe im Defizitverfahren, insbesondere dem Initiativrecht der Kommission und dem Letztentscheidungsrecht des Rats. Die Untersuchung bewertet die Entscheidungspraxis der Organe sowie die Aenderungen durch die Reform des Stabilitaets- und Wachstumspakts.