Publisher's Synopsis
1839 und 1847 wurden die Geschlechtsbeistandschaften im Kanton Bern aufgehoben und damit die Voraussetzungen fuer die privatrechtliche Gleichstellung nicht verheirateter Frauen geschaffen. Diese Emanzipationserlasse veraenderten auch die rechtlichen Handlungsmoeglichkeiten der Ehefrauen und Witwen. Deshalb befasste sich der Gesetzgeber immer wieder mit weiblicher Handlungsfaehigkeit. Die Emanzipation der mehrjaehrigen Frauenzimmer wird in dieser Arbeit vor allem auf gesetzgebungsgeschichtlicher Ebene und im Zusammenhang mit dem Vormundschafts-, Ehe- und Erbrecht betrachtet. Die Eroerterung der Rechtsposition der Bernerinnen im 19. Jahrhundert ist als rechtshistorischer Beitrag zugleich ein Abriss ueber Frauenprivatrecht und dokumentiert, dass sich die Weiberemanzipation - zumindest normativ - kaum frauenfreundlich auswirkte.