Publisher's Synopsis
Grundstuecke, die nicht unmittelbar an eine Verkehrsanlage grenzen, werfen in besonderer Weise die Frage nach der fuer eine Abgabepflicht massgeblichen Vorteilssituation auf. Die Untersuchung gelangt zu dem Ergebnis, dass der Eigentuemer einer solchen Hinterliegerparzelle grundsaetzlich wie jeder andere Anlieger beitragspflichtig ist. Dieser Grundsatz erfaehrt eine verfassungsrechtlich gebotene Ausnahme in besonders qualifizierten Faellen nur eingeschraenkter Ausnutzbarkeit des Grundstuecks.