Publisher's Synopsis
Excerpt from Die Bedeutung der Papyrusforschung für das Römische Recht
Neuestens wird dieser Ein?uß wieder behauptet von E. Costa, La filosofia green nella giurisprudenza romana, 1892, und von Sokolowski, Die Lehre von der Spezifikation (zeitschr. Der Sav. St., Bd. 17, S. 252 sowie in seinem Werke, Die Philosophie im Privatrecht, 1902. Letzterer bemüht sich allerdings, bloß auf Spezialgebieten, nachzuweisen, daß die Römer nicht mit Rücksicht auf die Zweckmäßigkeit den Einzelfall entschieden, sondern von bestimmten philosophischen Grundsätzen geleitet gewesen seien. Dies geht jedoch gewiß zu weit. Zweifellos haben die auf der Höhe der Bildung ihrer Zeit stehenden Juristen die philoswhiaehea Systeme ihrer Zeit nicht ignoriert; aber daß sie auf ihre juristischen Entscheidungen einen maßgeben den Ein?uß ausgeübt haben, müßte erst bewiesen werden. Für manche Fälle, in denen die Juristen sich güechisoh - phi10mphischer termini bedient haben, ist es sogar sicher, daß es sich ihnen hiebei nur um einen äußerlichen gelehrten Ziemt gehandelt hat; so für die den Stoikern oder Aristoteles ent nommene Einteilung des Rechtes in jns scriptum und non scrim. (darüber Pernice, Parerga, Zeitschr. Der Sav. St Bd. 22, S. 88 ff.) Dagegen ist es gewiß zutre?'end, daß in einigen Fragen allgemeinerer Natur die griechische Philosophie gelegentlichen Ein?uß gehabt habe, so in der Frage der Aus gestaltung des jus naturale, der theoretischen Anerkennung des Menschentums der Sklaven u. Dgl. M. (darüber Voigt, a. A. Gewiß ist aber auch, daß selbst in solchen Fragen die römischen Juristen nicht "in die Bahnen eines unfruchtbmen Scholastizismus verfallen sind (voigt, R. R. G H, S.
About the Publisher
Forgotten Books publishes hundreds of thousands of rare and classic books. Find more at www.forgottenbooks.com
This book is a reproduction of an important historical work. Forgotten Books uses state-of-the-art technology to digitally reconstruct the work, preserving the original format whilst repairing imperfections present in the aged copy. In rare cases, an imperfection in the original, such as a blemish or missing page, may be replicated in our edition. We do, however, repair the vast majority of imperfections successfully; any imperfections that remain are intentionally left to preserve the state of such historical works.