Publisher's Synopsis
Das Allgemeine Landrecht fuer die Preussischen Staaten erlangte 1794 Gesetzeskraft und loeste das bis dahin geltende gemeine Recht ab, welches die Grundlage richterlicher Entscheidungsfindung bildete. Mit der Kodifikation sollte die rechtschoepferische Taetigkeit der Richter unter dem gemeinen Recht einer primaer subsumierenden Urteilsfindung und damit einem strengen Gesetzesabsolutismus weichen. Diese Arbeit untersucht, inwieweit die Gesetzesvorgaben von der Richterschaft umgesetzt wurden. Hierzu wurden saemtliche Urteile des Oberappellationssenats des preussischen Kammergerichts in der Zeit von 1794 bis 1803 untersucht und ausgewertet. Das chronologische Urteilsregister bietet Einblicke in die bislang unbekannte Wirklichkeit der Rechtsprechung zum ALR.