Publisher's Synopsis
Das als Hinzurechnungsbesteuerung bezeichnete Rechtsinstrument, welches eine "Steuerflucht" ins niedrig besteuerte Ausland zu unterbinden bezweckt, wurde seitens Deutschlands im Jahr 1972 in 7 ff. AStG implementiert. Uber 50 Jahre spater steht die Hinzurechnungsbesteuerung wieder im Fokus der Betrachtung. Durch das ATADUmsG vom 25.6.2021 wurden partiell wesentliche Anderungen im Hinzurechnungsbesteuerungsregime vorgenommen. Eine dieser Anderungen verkorpert die Modifikation der Anforderungen an den sog. Substanztest. Es ist zu prufen, ob die durch das ATADUmsG transformierten Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung mit den EU-Grundfreiheiten vereinbar sind, da sich auch europaisches Sekundarrecht (ATAD) an europaischem Primarrecht (EU-Grundfreiheiten) messen lassen muss.