Publisher's Synopsis
Das Eingreifen der,312 b ff. BGB burdet einem Versender erhebliche Belastungen bzw. Verpflichtungen auf, bedeuten sie nicht nur ein Widerrufsrecht fur den Verbraucher, sondern auch umfangreiche und komplexe Informationspflichten v.a. nach,312 c BGB i.V.m.,1 BGB-Informationspflichten-Verordnung. Ob bzw. unter welchen Voraussetzungen die Bestimmungen uber die Fernabsatzvertrage nach den,312 b - d,,312 f BGB im Versandhandel mit Verbrauchern tatsachlich zur Anwendung gelangen (konnen), ist Gegenstand der vorliegenden Untersuchung. Besonderes Augenmerk wird hierbei auf die zunehmende Nutzung gemischter Vertriebstechniken gerichtet, bei denen irgendwie geartete vis- `a-vis-Kontakte mit dem Verbraucher stattfinden. Da nach,312 b Abs. 1 BGB eine ausschliessliche Verwendung von Fernkommunikationsmitteln erforderlich ist, konnten die Fernabsatzregelungen in derartigen Konstellationen generell ausgeschlossen sein. Der BGH hat inzwischen entschieden, dass die,312 b ff. BGB zumindest bei dem Einsatz von (Erklarungs-) Boten anwendbar sein konnen. Bei der Einschaltung von Stellvertretern wird man dies aus systematischen Grunden demgegenuber verneinen mussen. Ob eine unterschiedliche rechtliche Bewertung von ahnlich gelagerten Fallen indes gerechtfertigt ist oder aber mithilfe eines typologischen Tatbestandsverstandnisses des,312 b BGB vermieden bzw. aufgelost werden kann - die herkommliche Subsumtionslogik und --methodik also nicht zur Anwendung gelangt -, wird ausfuhrlich erortert. Hieran anknupfend werden mit Blick auf den interessierten Praktiker schliesslich noch einzelne Vertriebsvarianten und -modelle konkret auf das Eingreifen der,312 b ff. BGB hin beleuchtet.