Publisher's Synopsis
Der elterngeldrechtliche Einkommensbegriff in 2 Abs. 1 S. 3 BEEG, der zur Bestimmung des elterngeldrelevanten Einkommens auf das Steuerrecht verweist, verursacht zahlreiche Abgrenzungsschwierigkeiten. Zentrale Frage ist dabei stets, ob das Einkommen im Elterngeldrecht streng nach Maagabe des Steuerrechts zu ermitteln ist, selbst wenn dies zu Ergebnissen fuhrt, die dem Zweck des Elterngeldes zuwiderlaufen. Wahrend zunachst in Einzelfallen eine elterngeldspezifische Auslegung vorgenommen wurde, lost auch das BSG dieses Spannungsfeld mittlerweile konsequent zugunsten des Steuerrechts auf und erkennt damit den weiten Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers an. Gegenstand der Arbeit ist die Frage, ob das Steuerrecht die passende Referenz fur die Einkommensermittlung im Elterngeldrecht ist. Die Untersuchung wird zum Anlass genommen, ein System der Einkommensbegriffe im Sozialrecht zu erarbeiten und auf dieser Grundlage einen Reformvorschlag zum geltenden Einkommensbegriff zu unterbreiten.