Publisher's Synopsis
Das Gesetz ueber den Verkauf von Mauer- und Grenzgrundstuecken an die frueheren Eigentuemer vom 15. Juli 1996 (Mauergrundstuecksgesetz) geht von der Wirksamkeit der Enteignung der sogenannten Mauergrundstuecke aus und qualifiziert die innerstaedtische Sektorengrenze Berlins entsprechend der Rechtsauffassung der DDR als Staatsgrenze. In der Konsequenz erhalten die Betroffenen lediglich ein Rueckkaufrecht. Die Arbeit untersucht die fuer die Zuordnung der Mauergrundstuecke massgeblichen verfassungsrechtlichen Vorgaben, an denen sich auch das Mauergrundstuecksgesetz messen lassen muss. Darueber hinaus wird der Frage nachgegangen, ob die Geltung des Grundgesetzes in Gross-Berlin nach Art. 23 Satz 1 GG alte Fassung zugunsten der eigentumsfeindlichen DDR-Verfassung verdraengt werden kann. Diese Frage wird in erster Linie fuer die Betroffenen der Aufbau- und Baulandenteignungen relevant - koennen sie bei spaeterem Wegfall des Enteignungszwecks die Rueckenteignung der Grundstuecke verlangen?