Publisher's Synopsis
In den Anfangen der Datenschutzaufsicht wurde die Aufsicht uber die Verarbeitung im offentlichen und nicht-offentlichen Bereich in den Landern zum ganz uberwiegenden Teil durch unterschiedliche Behorden ausgeubt. Diese Zweiteilung der Aufsicht (das sog. "Trennungsmodell") findet sich heute nur noch in Bayern. Sowohl die Grunde, die zum Zusammenfuhren der Aufsicht gefuhrt haben, als auch die Frage, ob das Trennungsmodell gegenuber dem sog. Einheitsmodell vorzugswurdig ist, werden gepruft. Damit zusammenhangend wird untersucht, ob die Datenschutzaufsicht im nicht-offentlichen Bereich einer Reform bedarf. Mit Blick auf eine mogliche Zentralisierung der Aufsicht im nicht-offentlichen Bereich konnte sich das Trennungsmodell schlussendlich durchsetzen.