Publisher's Synopsis
Ein Erfolgsgarant fuer das inzwischen in Deutschland weit verbreitete Vertriebssystem Franchising ist die straffe einheitliche Leitung des Franchiseverbunds durch den Franchisegeber. Das notwendige Weisungsrecht sichert sich der Franchisegeber im Franchisevertrag. Die erhebliche wirtschaftliche Abhaengigkeit des Franchisenehmers und seine organisatorische Eingliederung in den Franchiseverbund werfen die Frage auf, ob das auf Franchisevertraege angewendete Schuldrecht den geeigneten rechtlichen Rahmen fuer das Verhaeltnis zwischen Franchisegeber und -nehmer bietet. Das Auseinanderfallen von rechtlicher und wirtschaftlicher Selbstaendigkeit sowie die organisatorische Eingliederung in einen Verbund sind Wesensmerkmale des Konzerns. Die Arbeit zeigt auf, weshalb und unter welchen Voraussetzungen straff organisierte Franchisesysteme Vertragskonzerne sein koennen und stellt dar, welche Rechtsfolgen sich hieraus fuer Franchisegeber und -nehmer ergeben.