Publisher's Synopsis
Der Begriff der Zueignung gehoert seit seinem Auftreten als Tatbestandsmerkmal im bayerischen StGB von 1813 zu den umstrittensten unseres Strafrechts. Insbesondere die Frage nach der Strafbarkeit der Drittzueignung fuehrte immer wieder zu Kontroversen. Mit der Einfuehrung der Drittzueignungsabsicht in die Zueignungsdelikte durch das 6. StrRG sollten die aufgetretenen Probleme beseitigt werden. Es zeigt sich jedoch, dass diese Tatbestandsergaenzung alleine nicht geeignet ist, eine befriedigende Loesung der (Dritt-) Zueignungsproblematik herbeizufuehren. Eine sinnvolle Bewaeltigung der hier neu auftretenden Schwierigkeiten ist ohne Klaerung des eigentlichen Wesens der Zueignung kaum moeglich. Die Arbeit leistet diesbezueglich einen Beitrag zu einer zuverlaessigen Auslegung und Anwendung der Zueignungstatbestaende.