Publisher's Synopsis
Die Frage, welche Massnahmen die Voelkergemeinschaft gegen Intoleranz und Diskriminierung aufgrund von Religion oder Weltanschauung ergreifen kann, stellt sich in juengster Vergangenheit immer eindringlicher. Die Arbeit behandelt das Mandat des von der UN-Menschenrechtskommission durch Resolution 1986/20 eingesetzten Sonderberichterstatters ueber Religions- oder Weltanschauungsfreiheit. Die Berichterstattungspraxis im Zeitraum von 1986 bis 2006 (einschliesslich der ersten beiden Sitzungen des 2006 gegruendeten UN-Menschenrechtsrates) wird unter den Gesichtspunkten der institutionellen, prozeduralen sowie materiellen Rechtsfragen kommentiert. Dabei wird u. a. untersucht, ob Sonderberichterstatter zur Fortentwicklung des Voelkergewohnheitsrechts beitragen oder ob ihre veroeffentlichten Aussagen zumindest als Rechtserkenntnisquelle bei der Feststellung von Rechtsnormen herangezogen werden koennen.