Publisher's Synopsis
Mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon und der damit einhergehenden Rechtsverbindlichkeit der Europäischen Grundrechtecharta wird die MenschenwÃ"rde in dem einschränkungslosen Art. 1 an der Spitze der EU-Grundrechtecharta als eigenständiges Grundrecht und objektiver Rechtsgrundsatz verbÃ"rgt: "Die WÃ"rde des Menschen ist unantastbar. Sie ist zu achten und zu schÃ"tzen." Was aber ist unter dieser gewichtigsten teleologischen Maxime der Union zu verstehen? Wie ist die MenschenwÃ"rde als Rechtsbegriff der EU-Rechtsordnung zu definieren? Philipp Wallau geht in seiner Untersuchung der Frage nach, inwiefern die MenschenwÃ"rde in der Grundrechtsordnung der Europäischen Union gewährleistet wird. Insbesondere die kulturelle Bedingtheit des WÃ"rdeverständnisses in Europa nährt die Frage, ob es einen gemeineuro-päischen Rechtsbegriff der MenschenwÃ"rde geben kann. Kern der Arbeit ist die MenschenwÃ"rdegarantie in Art. 1 der EU-Grundrechtecharta, die durch eine Analyse von Rechtsquellen, Rechtsprechung und Literatur konkretisiert wird.