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Bereicherungsverbot Und Gewalthaberhaftung

Bereicherungsverbot Und Gewalthaberhaftung Zu Den Klagen in Id Quod Pervenit Sowie in Quantum Locupletior Factus Est - Forschungen Zum Römischen Recht

Hardback (09 Sep 2024) | German

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Publisher's Synopsis

Das römische Recht kennt Ersatzklagen eines Geschädigten nicht allein gegen dessen Schädiger, sondern in zahlreichen Fällen auch gegen Dritte, an die infolge der Schädigung ein Vorteil gelangt ist. Insbesondere wenn sich der Schädiger nicht mit Erfolg belangen lässt, richten die römischen Juristen die im Verhältnis zwischen dem Geschädigten und seinem Schädiger bestehende Klage gegen den Dritterwerber, soweit dieser etwas erlangt hat. Die dafür gängige Bezeichnung als „prätorische Bereicherungsklagen" ist indes irreführend: Die Konstruktion, mit der sich eine Klage in den Grenzen des Erlangten auf den Dritterwerber erstrecken lie, geht nicht auf den Prätor, sondern bereits das republikanische Repetundenrecht zurück. Die Bezeichnung als Bereicherungsklagen geht fehl, weil vorrangig Schadensersatz bezweckt ist.

About the Publisher

Brill

Founded in 1683, Brill is a publishing house with a rich history and a strong international focus. The company's head office is in Leiden, (The Netherlands) with a branch office in Boston, Massachusetts (USA). Brill's publications focus on the Humanities and Social Sciences, International Law and selected areas in the Sciences.

Book information

ISBN: 9783412530464
Publisher: Böhlau Verlag Köln
Imprint: Brill
Pub date:
Language: German
Number of pages: 373
Weight: 322g
Height: 231mm
Width: 155mm