Publisher's Synopsis
Berufstaetigkeiten, die mit der Ausuebung oeffentlicher Gewalt verbunden sind, werden von der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit des EG-Vertrages wie des EWR-Abkommens nicht erfasst. Die Bedeutung dieser Ausnahme fuer den Notar ist bislang nicht zufriedenstellend geklaert. Die inhaltliche Praezisierung des Begriffs der oeffentlichen Gewalt fehlt. Dem begegnet diese Arbeit. Sie eroertert die bisherige Rechtsprechung des EuGH zu Art. 55 EGV umfassend und bestimmt auf deren Grundlage den Begriff. Hieran schliesst sich die Untersuchung an, in welchem Umfang die europaeischen Freiheitsgewaehrleistungen fuer den Notar gelten. Sie gelangt zu dem Ergebnis, dass das geltende Recht der Bedeutung des Notariats fuer den innereuropaeischen Rechts- und Wirtschaftsverkehr nicht gerecht wird.