Publisher's Synopsis
Ueber ihre finanzielle Ausstattung entscheiden die Abgeordneten auch in den neuen Bundeslaendern selbst. Dieses Grundproblem fuehrt zu den bekannten Missstaenden: In fraktionsuebergreifender Einigkeit genehmigen sich auch ostdeutsche Parlamentarier mittels undurchsichtiger Regelungen grosszuegige Uebergangsgelder, eine ueberzogene Altersversorgung und ueppige Fraktionszuschuesse. Ostdeutsche Besonderheiten sind z.B. Sonder-Altersversorgungen fuer die ersten Landtage, die Vielzahl von Funktionszulagen und die Indexierung der Entschaedigung in der Thueringer Verfassung. Etliche Regelungen und Praktiken der ostdeutschen Abgeordneten- und Fraktionsfinanzierung halten einer verfassungsrechtlichen Ueberpruefung nicht stand. Abhilfe bietet ein transparentes Verfahren und eine wirksame Rechnungshof-Kontrolle.